top of page
Image by Jack B

3.Dez - 13. dez 2026 - auf dem Luberzen Areal

Bewerbung Ausstellende

Schön, interessiert ihr euch für unseren ersten Wildeluft Weihnachtszauber.

Stand Mai 2026

Liebe Ausstellerin und lieber Aussteller,

Die Vorfreude liegt in der Luft! Unsere Bewerbungsphase für den Weihnachtszauber 2026 ist gestartet und läuft bis am ...

Eure Inspiration ist unser Antrieb! Wir freuen uns auf frische Konzepte, die unseren Besuchern ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Lasst uns zusammen eine magische Kulisse für die kommende Saison gestalten.

Haben wir dein Interesse geweckt? Werde Teil des Teams und zeig uns in deiner Bewerbung, warum dein Stand ein echtes Highlight ist.

Herzlichst, dein Winterzauber-Team ❤

1. Eckdaten

DATEN

Der Wildeluft Weihnachtszauber beginnt am Donnerstag, 3. Dezember und endet am Sonntag, 13. Dezember 2026  und wird in zwei Phasen unterteilt:

​​

Phase 1: Do. 3. Dezember – So. 6. Dezember 2026
Phase 2: Do. 10. Dezember – So. 13. Dezember 2026 

ÖFFNUNGSZEITEN

​​

Donnerstag und Freitag von 17:00 bis 22:00 Uhr
Samstag von 12:00 bis 22:00 Uhr

Sonntag von 12:00 bis 20:00 Uhr

ORT

Luberzenareal, 8902 Urdorf

2. Kategorien und Preise

Es gibt zwei verschiedene Kategorien: 

- VERKAUF VON ESSEN zum direkten Verkauf (Restauration)

- VERKAUF VON PRODUKTEN / ESSEN zum Mitnehmen

VERKAUF VON ESSEN zum direkten Verzehr (RESTAURATION)

 

INFORMATIONEN

  • Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet.

  • Es darf nur CH-Fleisch verkauft werden.​

GRUNDMIETE der Hütte (BxTxH 3x2x2.5m, Ausgabehöhe 1.5 Meter), inkl. Strom und Wasser

​​

Phase 1 oder 2 (je 4 Tage): 600 CHF

Phase 1 und 2 (8 Tage):

*exkl. MwSt.​

PLUS

UMSATZBETEILIGUNG*

Übersteigt 12% des Gesamtumsatzes die Grundmiete, so wird die Grundmiete von der Umsatzabgabe abgezogen. Wenn 12% des Umsatzes die Grundmiete nicht erreichen, fällt die Umsatzabgabe weg. 

STROM
Bitte bei Vertragsschluss angeben, wie viel Strom für die Gerätschaft maximal benötigt wird (alle Geräte zusammen). Ein normaler Hausanschluss ist im Preis enthalten.

VERKAUF VON PRODUKTEN / ESSEN zum Mitnehmen

 

INFORMATIONEN

  • Der Verkauf von Getränken oder Speisen zum direkten Verzehr ist nicht gestattet.

  • Ausnahme: Verkauf von geschlossenen Flaschen sowie Mini-Degustation in Shot-Gläser-Grösse.

  • Ausgewählte abgepackte Lebensmittel wie Marmeladen, Kekse, Gebäck, Kaffee- und Teespezialitäten etc. – sind erlaubt.

  • Anfragen von Spezialanbieter:innen, wie zum Beispiel Handwerker:innen, welche ihre Produkte auch vor Ort produzieren und präsentieren möchten, nehmen wir gerne entgegen.

GRUNDMIETE der Hütte (BxTxH 3x2x2.5m, Ausgabehöhe 1.5 Meter), inkl. Strom und Wasser

​​

Phase 1 oder 2 (je 4 Tage): 400 CHF

Phase 1 und 2 (8 Tage):

*exkl. MwSt.​

PLUS

UMSATZBETEILIGUNG*

Übersteigt 12% des Gesamtumsatzes die Grundmiete, so wird die Grundmiete von der Umsatzabgabe abgezogen. Wenn 12% des Umsatzes die Grundmiete nicht erreichen, fällt die Umsatzabgabe weg. 

STROM
Bitte bei Vertragsschluss angeben, wie viel Strom für die Gerätschaft maximal benötigt wird (alle Geräte zusammen). Ein normaler Hausanschluss ist im Preis enthalten.

TRUCKS & EIGENE BAUTEN

Du hast einen eigenen Food-Truck im Retro-Look, eine umgebaute Gondel oder eine handgefertigte Hütte? Wenn dein Aufbau optisch etwas hermacht und das Zauber-Flair unterstützt, kannst du ihn gerne mitbringen. Wir achten sehr auf ein stimmiges Bild, daher sollte die Eigenwerbung auf dem Stand dezent bleiben.

Schick uns einfach ein Foto deines Gefährts oder deiner Hütte mit der Bewerbung – wir schauen uns das Ganze an und geben dir dann eine Rückmeldung, ob es zu unserem Setup passt.

Mehr Infos zu den Hütten findest du hier.

3. Allgemeine Bestimmungen

Für einen reibungslosen Ablauf und die Qualität der Veranstaltung setzen wir die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen voraus:

STANDZPLATZIERUNG

Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter nach strategischen und ästhetischen Gesichtspunkten, um eine faire Besucherführung für alle Teilnehmenden zu gewährleisten. Standplatzwünsche können nicht berücksichtigt werden. Die Bekanntgabe deines Standorts erfolgt ausschliesslich vor Ort beim Check-In.

ZAHLUNGSVERKEHR

Die Teilnahme setzt ein verpflichtendes Cashless-Kassensystem (Abrechnung in CHF) voraus. Alle Aussteller:innen müssen in der Lage sein, tägliche Umsatzberichte vorzulegen. Hierzu können eigene Systeme oder gängige Mietlösungen genutzt werden.

PRÄSENZPFLICHT

Die kommunizierten Öffnungszeiten sind für alle Teilnehmenden bindend. Ein verspätetes Öffnen oder ein vorzeitiger Abbau des Standes ist nicht gestattet, um das geschlossene Erscheinungsbild des Marktes zu wahren.

REINIGUNG UND SORGFALT

Die Sauberkeit des Standes sowie des unmittelbaren Umfelds liegt in der Verantwortung der Betreiber:innen.

  • Hygiene & Brandschutz: Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (insbesondere UGZ für Gastronomie) ist zwingend.

  • Standübergabe: Die Hütte muss beim Check-Out in einwandfreiem Zustand übergeben werden (Böden feucht gewischt, Innen- und Aussenseiten von Rückständen gereinigt).

  • Sanktionen: Bei unzureichender Reinigung behält sich der Veranstalter vor, die Säuberung auf Kosten der Aussteller*innen (Rechnungsstellung) durchführen zu lassen.

MARKETING & KOMMUNIKATION

Ein Erfolg des Marktes bedingt die aktive Mithilfe aller Beteiligten.

  • Werbemittel: Wir stellen digitale Werbemittel zur Verfügung und setzen voraus, dass diese aktiv über eure Kanäle gestreut werden.

  • Presse: Medienanfragen werden zentral über uns koordiniert. News-relevante Themen könnt ihr uns gerne proaktiv melden.

  • Korrespondenz: Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich auf Deutsch und per E-Mail. Bitte stellt sicher, dass unsere Adresse (wildeluft@gmail.com) nicht im Spam-Filter landet.

HAFTUNG & VERSICHERUNG

Jede:r Aussteller:in ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden vorzuhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber den Standbetreiber:innen. Im Falle von höherer Gewalt bestehen keine gegenseitigen Ersatzansprüche.

ZAHLUNGSKONDITIONEN

Nach Bestätigung der Bewerbung und Vertragsschluss ist die Standmiete innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Ein Check-In vor Ort ist nur bei vollständig geleisteter Zahlung möglich. Bei Verzug behalten wir uns vor, den Platz ohne weitere Mahnung an Bewerber*innen auf der Warteliste neu zu vergeben.

VERBINDLICHKEIT

Ihre Bewerbung ist ein verbindliches Angebot. Bei einem Rücktritt nach erfolgter Bestätigung werden folgende Gebühren fällig:

  • Nach Bestätigung: CHF 50 Bearbeitungsgebühr.

  • Nach Vertragszustellung: CHF 200.

  • Nach Vertragsrücksendung: CHF 250.

  • Bis 2 Monate vor Beginn: 50 % der Standmiete.

  • Ab 1 Monat vor Beginn / Nichterscheinen: 100 % der Standmiete zzgl. CHF 150 Bearbeitungsgebühr.

Bei Nichterscheinen behält sich der Veranstalter das Recht vor, bereits am Folgetag über den Standplatz neu zu verfügen.

BEWERBUNGS-FORMULAR

Du möchtest gerne mit deinem Angebot auf dem Winterzauber 2026 dabei sein?

HIER kannst du dich bewerben. Wir freuen uns auf dich!

bottom of page